für Erlangen, Nürnberg, Fürth
Übersetzung ist nicht gleich Übersetzung
Der Wert von professionellen Übersetzungen steht absolut außer Frage. BDÜ-Vizepräsident Ralf Lemster bringt es mit folgendem Statement treffend auf den Punkt:
Laien, die zwar beide Sprachen verstehen, erkennen meist gravierende terminologische Fehler, falsche Bezüge und fehlerhafte kontextuelle Zuordnungen nicht, da die Übersetzung ja eigentlich sprachlich (grammatikalisch) 'gut und richtig' klingt. […] Wenn es allerdings um geschäftskritische bzw. rechtlich oder für Leib und Leben relevante Texte geht, sind Profis gefragt.
Und eben solche „Profis“ erkennen Sie an einem einschlägigen Universitäts- oder Fachhochschulabschluss.
Fachübersetzungen
Fundiertes Fachwissen
Um einen Text vernünftig zu übersetzen, reicht die sprachliche Kompetenz nicht aus. Fundierte Fachkenntnisse über den jeweiligen Themenbereich sind ebenso notwendig und vorhanden. Meine Schwerpunkte waren bisher die Bereiche Recht, Wirtschaft und Marketing.
Beglaubigte Übersetzungen (Behörden, Gerichte, Notare)
Für die Anfertigung beglaubigter Übersetzungen ist ein zusätzliches Qualitätssiegel erforderlich – und zwar die Ermächtigung vom Landgericht, Oberlandesgericht oder einer Innenbehörde im jeweiligen Bundesland. Hierfür sind strenge Eignungsvoraussetzungen nachzuweisen. Nach Ablegen eines allgemeinen Eids ist der Übersetzer und Dolmetscher „öffentlich bestellt, allgemein beeidigt oder ermächtigt“ und dadurch rechtlich befugt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Diese sind gemäß § 189 Abs. 2 GVG vor allen Gerichten in ganz Deutschland rechtsgültig.
Einige Beispiele für Übersetzungen, die ggf. eine Beglaubigung erfordern
- Gerichtsurteile
- notarielle Beurkundungen
- Vollmachten
- Erbscheine
- Ernennungen (z.B. zur Nachlassverwaltung)
- Apostillen
- Verträge, Handelsverträge, Vereinbarungen
- Urkunden (Geburts-, Sterbe-, Heiratsurkunden etc.), Familienbücher
- Ledigkeitsbescheinigungen, Ehefähigkeitszeugnisse
- Einbürgerungszusicherungen, (erweiterte) Meldebescheinigungen, Führungszeugnisse, Führerscheine, Fahrzeugscheine
- Gewerbeanmeldungen, Unternehmerbescheinigungen, Handelsregisterauszüge, Satzungen, Gründungsurkunden
- Steuererklärungen, (Steuer-) Bescheinigungen, Versicherungsangelegenheiten, Gehaltsabrechnungen
- Zeugnisse, Titel, Arbeitsbescheinigungen
- Immobilienangelegenheiten (z.B. Grundbucheinträge, Neubauerklärungen)
Datenschutz bei Übersetzungen
Ihre persönlichen Dokumente werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Vereidigte Dolmetscher und Übersetzer sind kraft Gesetzes (§ 189 Abs. 4 GVG) zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Sie können mir Ihre Dokumentvorlagen als Scan, Kopie oder im Original schicken. Letzteres wird von manchen Behörden in seltenen Fällen verlangt. Bitte senden Sie mir in einem solchen Fall das Original per Einschreiben.
Ihre Scans bzw. Kopien werden von mir nach Auftragsende gelöscht bzw. vernichtet. Sie können also sicher sein, dass Ihre Daten nicht an Dritte weitergegeben werden.
Alle Details zu unserem Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Preise für Übersetzungen
Was Ihnen auf keinen Fall „spanisch vorkommen“ sollte, sind meine Preise. Diese richten sich nach JVEG (Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz).
Auf Anfrage erstelle ich Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.
Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder Fragen haben, können Sie sich gerne an mich wenden.