Übersetzer (Spanisch ↔ Deutsch)
für Erlangen, Nürnberg, Fürth
Hispaniensis - Ihr Partner für die spanische Sprache aus Erlangen

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Übersetzung ist nicht gleich Übersetzung

Der Wert von professionellen Übersetzungen steht absolut außer Frage. BDÜ-Vizepräsident Ralf Lemster bringt es mit folgendem Statement treffend auf den Punkt:

Laien, die zwar beide Sprachen verstehen, erkennen meist gravierende terminologische Fehler, falsche Bezüge und fehlerhafte kontextuelle Zuordnungen nicht, da die Übersetzung ja eigentlich sprachlich (grammatikalisch) 'gut und richtig' klingt. […] Wenn es allerdings um geschäftskritische bzw. rechtlich oder für Leib und Leben relevante Texte geht, sind Profis gefragt.

Und eben solche „Profis“ erkennen Sie an einem einschlägigen Universitäts- oder Fachhochschulabschluss.

 

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Fach­über­setzungen

Fundiertes Fachwissen

Um einen Text vernünftig zu übersetzen, reicht die sprachliche Kompetenz nicht aus. Fundierte Fachkenntnisse über den jeweiligen Themenbereich sind ebenso notwendig und vorhanden. Meine Schwerpunkte waren bisher die Bereiche Recht, Wirtschaft und Marketing.

Beglaubigte Über­setz­ungen (Behörden, Gerichte, Notare)

Für die Anfertigung beglaubigter Übersetzungen ist ein zusätzliches Qualitätssiegel erforderlich – und zwar die Ermächtigung vom Landgericht, Oberlandesgericht oder einer Innenbehörde im jeweiligen Bundesland. Hierfür sind strenge Eignungsvoraussetzungen nachzuweisen. Nach Ablegen eines allgemeinen Eids ist der Übersetzer und Dolmetscher „öffentlich bestellt, allgemein beeidigt oder ermächtigt“ und dadurch rechtlich befugt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Diese sind gemäß § 189 Abs. 2 GVG vor allen Gerichten in ganz Deutschland rechtsgültig.

Einige Beispiele für Über­setz­ungen, die ggf. eine Be­glau­bigung erfordern

  • Gerichtsurteile
  • notarielle Beurkundungen
  • Vollmachten
  • Erbscheine
  • Ernennungen (z.B. zur Nach­lass­ver­waltung)
  • Apostillen
  • Verträge, Handels­verträge, Verein­barungen
  • Urkunden (Geburts-, Sterbe-, Heirat­surkunden etc.), Familienbücher
  • Ledigkeits­bescheinigungen, Ehefähigkeits­zeugnisse
  • Einbürgerungs­zusicherungen, (erweiterte) Melde­be­scheinigungen, Führungs­zeugnisse, Führer­scheine, Fahrzeug­scheine
  • Gewerbe­anmeldungen, Unternehmer­be­scheinigungen, Handels­register­auszüge, Satzungen, Gründungs­urkunden
  • Steuerer­klärungen, (Steuer-) Beschei­nigungen, Versicherungs­an­gelegen­heiten, Gehalts­abrechnungen
  • Zeugnisse, Titel, Arbeits­bescheini­gungen
  • Immobilienangelegenheiten (z.B. Grundbucheinträge, Neubauerklärungen)

 

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Datenschutz bei Übersetzungen

Ihre persönlichen Dokumente werden selbst­verständlich vertraulich behandelt. Vereidigte Dolmetscher und Übersetzer sind kraft Gesetzes (§ 189 Abs. 4 GVG) zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Sie können mir Ihre Dokument­vorlagen als Scan, Kopie oder im Original schicken. Letzteres wird von manchen Behörden in seltenen Fällen verlangt. Bitte senden Sie mir in einem solchen Fall das Original per Einschreiben.

Ihre Scans bzw. Kopien werden von mir nach Auftrag­sende gelöscht bzw. vernichtet. Sie können also sicher sein, dass Ihre Daten nicht an Dritte weiter­gegeben werden.

Alle Details zu unserem Umgang mit personen­bezogenen Daten finden Sie in der Datenschutzer­klärung.

Preise für Übersetzungen

Was Ihnen auf keinen Fall „spanisch vorkommen“ sollte, sind meine Preise. Diese richten sich nach JVEG (Justizvergütungs- und ent­schä­digungs­gesetz).

Auf Anfrage erstelle ich Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder Fragen haben, können Sie sich gerne an mich wenden.

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Sie haben bereits ein bestehendes Projekt oder benötigen allgemeine Informationen – nicht zögern, einfach anfragen…

Vielen Dank für Ihre Anfrage :-)

Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzten.

Martina Scheele Neila

Ihre öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin und Dolmetscherin für die spanische Sprache in Erlangen