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Dolmetschen
Anders als beim Übersetzen geht es beim Dolmetschen um die mündliche Übertragung eines gesprochenen oder geschriebenen Textes in eine andere Sprache. Je nach Anlass eignet sich dabei eine andere Form des Dolmetschens, welches entweder zeitversetzt oder in Echtzeit stattfindet. Natürlich können bei einem Dolmetscheinsatz auch mehrere Formen gefragt sein.
Die unterschiedlichen Dolmetscharten
Zeitversetztes Dolmetschen
Konsekutivdolmetschen – Hierbei werden mittels einer speziellen Notationstechnik zusammenhängende Textabschnitte (z.B. bei Fest- und Begrüßungsreden, Führungen, Vorträgen, bilateralen Verhandlungen etc.) zeitversetzt verdolmetscht. Die Länge der Textabschnitte kann dabei je nach Thema und Veranstaltungsart in vorheriger Absprache mit dem Kunden unterschiedlich gewählt werden (in der Regel sind ca. 5 Minuten üblich).
Gesprächsdolmetschen (Verhandlungsdolmetschen) – Hierbei werden Gesprächsabschnitte zeitversetzt verdolmetscht. Es handelt sich um eine Form des Konsekutivdolmetschens, jedoch sind die Textabschnitte in der Regel wesentlich kürzer (z.B. bei technischen Gesprächen, Meetings, Behördengängen, Arztbesuchen, Tischgesprächen, Verhandlungen, Messen).
Dolmetschen mit Echtzeitübertragung
Simultandolmetschen – Textabschnitte werden hier quasi in Echtzeit gedolmetscht. Dies erfordert eine außergewöhnliche Konzentration und Ausdauer. Üblicherweise findet diese Dolmetschform in der Dolmetschkabine statt, z.B. bei Konferenzen, mehrsprachigen Veranstaltungen jeglicher Art, Tagungen und Galas.
Flüsterdolmetschen (Chuchotage) – Hierbei wird der verdolmetschte Text der Person, für die gedolmetscht wird, simultan zugeflüstert. Der Dolmetscher sitzt dabei neben oder hinter der Person (z.B. bei Werksführungen oder Messen).
Vom-Blatt-Dolmetschen – Dem Dolmetscher wird hier ein unbekannter Text vorgelegt, den dieser gleichzeitig lesen und dolmetschen muss (z.B. bei Gerichtsverhandlungen, Formalitäten bei Behörden etc.)
Preise für Übersetzungen
Was Ihnen auf keinen Fall „spanisch vorkommen“ sollte, sind meine Preise. Diese richten sich nach JVEG (Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz).
Auf Anfrage erstelle ich Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.
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